08.11.2018
Die Stadt Burgdorf bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung Coop Oberburg zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Zonenplanänderung Coop Oberburg liegt vom 8. November bis und mit 10. Dezember 2018 in der Baudirektion Burgdorf auf und kann während der Büroöffnungszeiten oder unabhängig davon auf der Homepage der Stadt Burgdorf eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf zu richten.