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Aufgaben des Stadtrats

Der Stadtrat ist Stadtparlament und Legislativ-Organ. Er besteht seit 1920 und hat 40 Mitglieder.

Der Stadtrat wird im Proporz-Verfahren gewählt. Die Amtsdauer der Stadtratsmitglieder beträgt 4 Jahre und kann maximal über 3 Amtsperioden dauern.

Der Stadtrat hält 7 - 8 Sitzungen pro Jahr ab. Das Stadtrats-Büro, bestehend aus Präsident/in, 1. und 2. Vizepräsident/in, und 2 Stimmenzähler/innen wird vom Stadtrat jährlich neu gewählt.

Der Stadtrat verfügt über eine abschliessende Finanzkompetenz von 1 Mio Franken. Darüber hinaus gehende Geschäfte unterliegen der fakultativen Volksabstimmung.

Der Stadtrat ist für jene Geschäfte zuständig, welche ihm die Gemeindeordnung ausdrücklich und abschliessend zuweist (insbesondere Sachgeschäfte mit obligatorischer oder fakultativer Volksabstimmung wie Änderung der Gemeindeordnung bzw. Erlass von Reglementen sowie Finanzvorlagen ab einer bestimmten Höhe). Alle anderen Geschäfte liegen in der Kompetenz des Gemeinderates.

Als vorberatendes Organ fungiert die Geschäftsprüfungskommission (GPK).

Details zum Ratsbetrieb finden Sie im Stadtrats-Reglement

Weiterführende Informationen

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