Inklusive Kultur bedeutet die hindernisfreie kulturelle Teilhabe aller Menschen, mit und ohne Behinderungen, gemäss Artikel 30 der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Von inklusiven Kulturangeboten profitieren alle Publikumsgruppen: Zugangsmassnahmen wie Leichte Sprache, niederschwellige Veranstaltungssettings und partizipative Kulturangebote kommen Menschen mit Behinderungen zugute ebenso wie beispielsweise fremdsprachigen oder bildungsfernen Bevölkerungsgruppen oder Familien mit Kindern.
Kulturschaffen von, mit und für Menschen mit Behinderungen kann mit zusätzlichen Aufwänden verbunden sein: Mehrkosten, die im Zusammenhang mit Barrierefreiheit entstehen – etwa für Zugänge, Assistenzpersonen oder Hilfsmittel – werden im Rahmen der Förderung berücksichtigt und abgedeckt. Wir bieten bei Bedarf gerne Unterstützung und Beratung an.
Weiterführende Informationen zu Inklusiver Kultur finden Sie auf der Webseite von kulturinklusiv
Kontaktliste Dienstleister/innen für Inklusion im Kulturbereich
Handbücher und Wegweiser für Inklusive Kultur
Merkblatt Projektförderung Kultur Stadt Burgdorf (Einfache Sprache)