04.11.2020
Der Regierungsrat hat die in verschiedenen Verordnungen und Beschlüssen zerstreuten Vorschriften des Kantons Bern in einem Erlass zusammengefasst und setzt diesen am 5. November in Kraft.
Die Verordnung definiert die kantonalen Massnahmen, legt die Zuständigkeiten fest und regelt den Vollzug. Damit wird besser ersichtlich, wo kantonale Massnahmen weiter gehen als jene des Bundes. Der Regierungsrat hat im Zusammenhang mit der Verordnungsanpassung auch die Frage des Verbots politischer und zivilgesellschaftlicher Kundgebungen mit mehr als 15 Personen in der heute besorgniserregenden epidemiologischen Situation eingehend diskutiert. Er verzichtet vorerst auf ein temporäres Demonstrationsverbot, richtet aber einen dringlichen Appell an die Bevölkerung, in der momentanen Corona-Situation auf Kundgebungen zu verzichten.