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Maskentragpflicht

12.10.2020

Die Maskentragpflicht gilt neu in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dies gilt auch für die Stadtverwaltung.

Auf Grund der epidemiologischen Entwicklung verstärkt der Kanton Bern die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus. Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 07.10.2020 eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.

Die Maskentragpflicht gilt neu in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das bedeutet, dass ab dem 12. Oktober 2020 auch sämtliche Gebäude der Stadtverwaltung Burgdorf betroffenen sind. Sie helfen damit mit, die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken – herzlichen Dank.

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