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Mietzinserlass für Vereine während Covid-19 Pandemie, Zahlungsfristen Kreditoren Rechnungen

25.05.2020

Den Vereinen wird während der Covid-19 Pandemie die Miete für die Benützung der städtischen Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen erlassen.

Die städtischen Sport-, Kultur- und Freizeitanlagen können durch Vereine ausserhalb der ordentlichen Schulzeiten zur Ausübung ihrer Vereinstätigkeiten gemietet werden. Aufgrund der ausserordentlichen Lage mussten sämtliche städtischen Anlagen wie Sport- und Turnhallen, Säle und Räume ab Mitte März 2020 geschlossen werden.

Der Gemeinderat hat inzwischen entschieden, den Vereinen in Dauermiete, welche die Anlagen aufgrund der Verbote vorübergehend nicht mehr benutzen können, den Mietzins ganz zu erlassen. Dieser Erlass gilt für die Zeit, in welcher die Anlagen geschlossen bleiben.

Die ab 24. März eingeführten sofortigen Zahlungen für sämtliche Kreditorenrechnungen werden ab 30.Juni wieder nach den effektiven Zahlungsfristen ausgeführt. Die Sofortzahlungen halfen, Liquiditätsengpässe bei Lieferanten der Stadt zu überbrücken.

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