10.11.2022
Am 5. Oktober 2022 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) das Baureglement der Stadt Burgdorf genehmigt.
Mit der Publikation vom 10. November 2022 tritt das Baureglement am 11. November 2022 in Kraft.
Alle Gemeinden im Kanton Bern sind verpflichtet, ihre Baureglemente bis Ende 2023 gemäss der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) zu überarbeiten. Ziel der Verordnung ist es, die Begriffe über die Gemeinden und die Kantone hinaus zu vereinheitlichen. Gleichzeitig mit der Überarbeitung des Baureglements wurde die Sicherung der Gewässerräume gestartet, zu welcher die Gemeinden auch verpflichtet sind.
Im Genehmigungsverfahren zur BMBV Umsetzung und nach der Beschlussfassung im Stadtrat mussten aufgrund neuer Vorbehalte seitens der kantonalen Genehmigungsbehörde nochmals kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Gegen die erneut öffentlich aufgelegten Änderungen sind keine Einsprachen eingegangen und das revidierte Baureglement konnte am 5. Oktober 2022 vom AGR genehmigt werden. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 10. November 2022 tritt das Baureglement am nachfolgenden Tag in Kraft. Damit ist nun eine wichtige Plangrundlage für die künftige bauliche Entwicklung von Burgdorf vorhanden.
Da sich bei der Ausscheidung der Gewässerräume aufgrund von Einsprachen Verzögerungen abzeichneten, hatte der Gemeinderat bereits früher entschieden, die Bereiche Umsetzung BMBV sowie die Festlegung der Gewässerräume verfahrensmässig zu trennen. Die Genehmigung der Ausscheidung der Gewässerräume ist noch in Prüfung.