17.07.2019
Allen Hundehaltern der Gemeinde Burgdorf wird im August 2019 eine Rechnung zur Bezahlung der Hundetaxe zugestellt. Die Taxe wurde für das Jahr 2019 auf Fr. 100.-- pro Hund festgesetzt.
Allen Hundehaltern der Gemeinde Burgdorf wird im August 2019 eine Rechnung zur Bezahlung der Hundetaxe zugestellt.
Die Taxe wurde für das Jahr 2019 auf Fr. 100.-- pro Hund festgesetzt.
Hundebesitzer, welche zur AHV- oder IV-Rente eine Ergänzungsleistung beziehen, oder durch die Sozialen Dienste unterstützt werden, erhalten auf Gesuch hin eine Vergünstigung. Aktive Blindenführhunde, Polizeihunde, Militärhunde, Katastrophen- und Lawinenhunde sind von der Hundetaxe befreit. Ein entsprechender Nachweis hat jährlich zu erfolgen. Damit das Verzeichnis der Hundehalter vor der Fakturierung bereinigt werden kann, sind sämtliche Gesuche und Nachweise bis 31. Juli 2019 bei der Einwohnerdirektion, Bereich Steuern, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist sind in jedem Fall Fr. 100.-- je Hund geschuldet.
Auch die An- und Abmeldung eines Hundes ist innert gleicher Frist zu melden (Onlineformular unter der Homepage www.burgdorf.ch, Telefon 034 429 93 09 oder steuern@burgdorf.ch) Wichtig: Da seit dem 1. Januar 2016 alle Hunde auch in der neuen Datenbank AMICUS registriert sind, müssen auch dort sämtliche Änderungen mitgeteilt werden.
Die Änderungen können über die Homepage www.amicus.ch angepasst werden (Gleiche Logindaten wie bei Vorgängerdatenbank ANIS).
Bei Fragen zum AMICUS melden Sie sich unter Tel. 0848 777 100
oder nfmcsch