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Betriebsbewilligungen für Gastgewerbebetriebe

29.04.2025

Betriebsbewilligungen für Gastgewerbebetriebe

Für die Eröffnung oder Übernahme eines Gastgewerbebetriebes oder für einen Handel mit alkoholischen Getränken ist eine Betriebsbewilligung nötig.

Die entsprechenden Gesuchsunterlagen sind bei den Ordnungs- und Sicherheitsdiensten Burgdorf, Kirchbühl 23, 1. Stock einzureichen. Um die rechtzeitige Erteilung einer Bewilligung zu gewährleisten, sind Einreichefristen von 30 bis 90 Tagen einzuhalten. Informieren Sie sich frühzeitig. Auskünfte erhalten Sie unter Tel. Nr. 034 429 92 98

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes

EINWOHNER- UND SICHERHEITSDIREKTION BURGDORF
Fachbereich Ordnung und Sicherheit

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