22.05.2025
Innenumbau, Dachausbau / -sanierung mit neuer Lukarne und Glasziegelfeldern, Fensterersatz, Neubau Aussenreduit, Parkplatz und Veloabstellplatz
Baupublikation
Gesuchstellende
Claudia und Patrick Blatter, Steinhofstrasse 46, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
WYLERBLATTER ARCHITEKTEN GMBH, Claudia Wyler-Blatter, Schlossgässli 14, 3400 Burgdorf
Projektstandort
Weissensteinstrasse 19, Burgdorf / Parzelle Nr. 1749
Koordinaten
2 613 525 / 1 211 830
Bauvorhaben
Innenumbau, Dachausbau / -sanierung mit neuer Lukarne und Glasziegelfeldern, Fensterersatz, Neubau Aussenreduit, Parkplatz und Veloabstellplatz
Nutzungszone
Wohnzone 2
Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O-IV «Genoss. Siedlung Gsteig» mit Richtlinien
Bauinventar
Schützenswert, K-Objekt, mit Verfügung vom 3. September 2004 unter Schutz gestellt
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au; Schmutzabwasser und Regenwasser wird in die Gemeindekanalisation (Mischwasserkanal) geleitet.
Ausnahmen
Unterschreitung des Strassenabstandes (Art. 81 Abs. 1 Bst. b SG)
Verbreiterung der Zufahrt, Abweichung von den Richtlinien Ortsbildschutzgebiet O-IV «Genoss. Siedlung Gsteig»
Dacheindeckung Aussenreduit, Abweichung von den Richtlinien Ortsbildschutzgebiet O-IV «Genoss. Siedlung Gsteig»
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 23. Juni 2025
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 22. Mai 2025
Bauinspektorat