Das Ehevorbereitungsverfahren dient der administrativen Vorbereitung der Trauung. Es findet in Anwesenheit beider Brautleute statt. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.
Voraussetzungen für die Eheschliessung:
Braut und Bräutigam haben das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig. Falls die Braut oder der Bräutigam nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie oder er ihren/seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen. Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten.