Die Behörden der Stadt Burgdorf betrachten Strassenmusik und Strassenartistik als kulturelle Belebung der Stadt. Darbietungen von Einzelpersonen und kleineren Gruppen sind ohne ausdrückliche Bewilligung erlaubt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Darbietungen sind nur werktags (Montag bis Samstag) von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 20.00 Uhr erlaubt.
- Darbietungen dürfen höchstens 30 Minuten am gleichen Standort und ausserhalb der Hörweite anderer Darbietungen stattfinden.
- Die Benutzung von Tonverstärkern und / oder Synthesizern ist nicht gestattet.
- Aktives Geldsammeln ist nicht erlaubt, jedoch das Aufstellen eines Hutes, Instrumentenkastens oder dergleichen für Geldspenden.
- Es besteht ein Verkaufsverbot für Tonträger, Instrumente, Schmuck, Souvenirs und ähnlichem.
Widerhandlungen gegen diese Regelungen können mit Busse bestraft werden und ein Auftrittsverbot für die Stadt Burgdorf zur Folge haben.