Farbweg
13.11.2025
Umgestaltung Farbweg östliche Hälfte
Baupublikation
Bauherrschaft
Einwohnergemeinde der Stadt Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Raiffeisen Pensionskasse Genossenschaft, Raiffeisenplatz, 9001 St. Gallen
Pensionskasse der Technischen Verbände SIA STV BSA FSAI USIC, Eigerplatz 2, 3007 Bern
Projektverfassende
M + P Ingenieure AG, Lyssachstrasse 7A, 3401 Burgdorf
Bauvorhaben
Umgestaltung Farbweg östliche Hälfte
Standort
Farbweg, Burgdorf, Parzellen Nrn. 511, 528, 527, 526, 510, 503, Zone: Überbauungsordnung Farbweg
Koordinaten
2’614’140 / 1’212’111; Gewässerschutzbereich Aᵤ,
Gewässerschutzmassnahmen
Die Entwässerung erfolgt über die Gemeindekanalisation.
Ausnahmen
- Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV)
- Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
- Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. b (Bst.) SG)
Elektronische Auflage
Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Auflage- und Einsprachefrist
15. Dezember 2025
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,
wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn
die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt Emmental
