Gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetztes und Art. 25b des Ortspolizeireglements der Stadt Thun müssen Hundehaltende für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund (ab sechs Monaten) eine jährliche Abgabe bezahlen. Diese Hundesteuer wird in Thun per Stichtag erhoben. Das heisst: Wer am 1. August in der Gemeinde Thun wohnhaft ist und einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, muss eine Taxe von 100 Franken pro Tier entrichten.
Keine Hundetaxe erhoben wird für:
- Hunde, die nach der kantonalen Gesetzgebung befreit sind
- Therapiehunde
- Polizeihunde
- Militärhunde
- Sprengstoffspürhunde
- Lawinenhunde
- Katastrophenhunde
- Flächensuchhunde
- Gebirgsflächensuchhunde
Hundehaltende müssen die Spezialausbildung und die regelmässigen Einsätze des betreffenden Tieres jährlich nachweisen.