Gesuch um Erteilung einer Auskunft aus dem Einwohnerregister der Stadt Burgdorf
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auskunftserteilung gestützt auf die Bestimmungen des Datenschutzreglementes der Einwohnergemeinde Burgdorf und des kantonalen Datenschutzgesetzes erfolgt.
Die Einwohnerkontrolle darf einer privaten Person auf schriftliches Gesuch hin Name, Vorname, Jahrgang, Geschlecht, Adresse in Burgdorf, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- bzw. Wegzuges sowie Wegzugsort einer Einzelperson bekannt geben, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.
Per Telefon werden keine Adressauskünfte erteilt.
Die Herausgabe anderer Daten und die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten zur kommerziellen Nutzung ist untersagt.
Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus, klicken Sie auf „Gesuch abschicken“ und wir werden Ihnen die Anfrage umgehend beantworten. Die Gebühren von CHF 12.00 pro Adressauskunft werden wir Ihnen in Rechnung stellen.