7 Die heutige Regelung Momentan ist das Mindestalter für die Einreichung von Jugend- und Ausländeranträgen in Burgdorf auf 14 Jahre festgesetzt. Dies begrenzt die politische Beteiligung Jugendlicher und ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner auf Personen, die diese Altersgrenze erreicht haben. Die neue Regelung Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, das Mindestalter für Jugend- und Ausländeranträge auf 12 Jahre zu senken. Dies ermöglicht jüngeren Personen, ihre Anliegen offiziell vorzubringen. Hierzu wird die Altersgrenze in Artikel 26 der Gemeindeordnung herabgesetzt. Die Senkung des Mindestalters für Jugend- und Ausländeranträge auf 12 Jahre berücksichtigt entwicklungspsychologische Erkenntnisse, dass Jugendliche ab diesem Alter differenzierte Meinungen bilden und politische Prozesse verstehen können. Zudem deckt sich die Anpassung mit den Bildungszielen im Lehrplan. Was bedeutet das konkret? Diese Anpassung erweitert die politische Teilhabe für Jugendliche und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Änderung anerkennt das wachsende Bedürfnis junger Menschen, VORPRÜFUNGSERGEBNIS Änderungen der Gemeindeordnung müssen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung vorgelegt werden. Diese fand von Mitte August bis Anfang September 2023 statt. Dabei wurden neben einer falschen Artikelbezeichnung an zwei Stellen ein Anpassungsbedarf festgestellt. Dieser wurde entsprechend den Bemerkungen im Bericht übernommen und in die Vorlage eingearbeitet. Alle Änderungen wurden vom Stadtrat einstimmig genehmigt. sich aktiv an gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen, was auch in der UNO-Kinderrechtskonvention verankert ist. Dies fördert die politische Bildung und Inklusion von jüngeren Generationen in kommunalen Entscheidungsprozessen. 3. SENKUNG DES MINDESTALTERS FÜR JUGEND- UND AUSLÄNDERANTRÄGE
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