6 Die heutige Regelung Bislang gibt es in Burgdorf keine Stellvertretungsregelung im Stadtrat. Dies bedeutet, dass Stadtratsmitglieder bei Verhinderung keine Möglichkeit haben, sich vertreten zu lassen. Eine Änderung erfordert eine Erweiterung der Gemeindeordnung. Aktuell verfügt im Kanton Bern einzig die Gemeinde Moutier über eine entsprechende Bestimmung. Biel sieht in der revidierten Stadtverfassung eine ähnlich lautende Regelung vor. Die neue Regelung Neu vorgesehen ist die Möglichkeit der Stellvertretung für Stadtratsmitglieder bei längerer Verhinderung aufgrund von Krankheit, Unfall, Elternschaft, Ausbildung oder Beruf. Die Stellvertretung muss aus der gleichen Wahlliste stammen und erste oder zweite Ersatzperson sein. Diese Regelung soll in der Gemeindeordnung in Artikel 34a verankert werden. Die genauen Bedingungen und Ausführungen der Stellvertretungsregelung werden im Stadtratsreglement festgelegt. Was bedeutet das konkret? Diese Änderung ermöglicht es den Stadtratsmitgliedern, sich in bestimmten Situationen vertreten zu lassen, was die Flexibilität und Kontinuität im Stadtrat erhöht. Es erleichtert die Vereinbarkeit von politischem Engagement mit Beruf und Familie. Dadurch wird die demokratische Repräsentation im Stadt- rat gestärkt, und gleichzeitig wird den stellvertretenden Personen die Möglichkeit geboten, Parlamentserfahrung zu sammeln. 2. STELLVERTRETUNGSREGELUNG IM STADTRAT
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