Abstimmungsbotschaft 9. Juni 2024

5 Die heutige Regelung In der bestehenden Gemeindeordnung gibt es – im Gegensatz zu Regelungen in zahlreichen anderen Gemeinde des Kantons Bern – keine spezifischen Fristen für die Bearbeitung von Referenden und Initiativen nach der Unterschriftensammlung. Dies bedeutet, dass sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung Unklarheiten darüber bestehen, wie schnell diese wichtigen demokratischen Instrumente behandelt werden sollen. Die neue Regelung Die neue Regelung, welche in den Artikeln 20 und 22a der Gemeindeordnung festgehalten wird, schafft einen klaren Rahmen: Referenden müssen bei der nächstmöglichen Gelegenheit zur Abstimmung gebracht werden, wobei die regelmässigen Wahl- und Abstimmungstermine von Bund und Kanton zu beachten sind. Für Initiativen sieht die Regelung vor, dass der Stadtrat innerhalb von neun Monaten nach Einreichung darüber entscheiden muss. Falls eine kantonale Vorprüfung erforderlich ist, eine Ablehnung durch den Stadtrat erfolgt oder die Stimmberechtigten zuständig sind, muss die Initiative innerhalb von 15 Monaten zur Abstimmung gestellt werden. Der Stadtrat kann diese Fristen um bis zu sechs Monate verlängern, falls wichtige Gründe vorliegen. Was bedeutet das konkret? Diese Änderungen sorgen für eine strukturiertere und transparentere Behandlung von Referenden und Initiativen. Sie stellen sicher, dass diese Formen der politischen Partizipation nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden können. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Burgdorf können somit erwarten, dass ihre Anliegen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens bearbeitet werden. Diese klaren Fristen erhöhen nicht nur die Effizienz im politischen Prozess, sondern fördern auch das Vertrauen und die Teilnahme an der lokalen Demokratie. DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL 1. FRISTEN FÜR DIE BEHANDLUNG VON REFERENDEN UND INITIATIVEN

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