3 DARUM GEHT ES Die Gemeindeordnung (GO) definiert die organisatorische und funktionelle Struktur der Gemeinde. Sie regelt die Aufgaben und Kompetenzen ihrer Organe wie Gemeinderat, Stadtrat und Kommissionen. Das Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen (AbstimmungsR) regelt die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen innerhalb der Gemeinde. Es umfasst Verfahrensweisen und Richtlinien, die sicherstellen, dass die Wahlen und Abstimmungen korrekt und gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Sowohl für die Gemeindeordnung (GO) als auch für das Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen (AbstimmungsR) gilt, dass inhaltliche Änderungen, wie sie bei den jetzt vorliegenden Teilrevisionen vom Stadtrat gutgeheissen wurden, der Zustimmung der Stimmbevölkerung bedürfen. Anlass für die zur Abstimmung vorliegenden Teilrevisionen sind parlamentarische Vorstösse und Aufträge, welche seit Beginn der jetzigen Legislatur 2020-2024 eingereicht und vom Stadtrat überwiesen wurden. Dabei geht es um Fristen für die Behandlung von Referenden und Initiativen, die Senkung des Mindestalter für Jugend- und Ausländeranträge, eine Stellvertretungsmöglichkeit im Stadtrat, den Unterzeichnungsverzicht der Wahlvorschläge sowie die Transparanzregelungen bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Die Wahlen für die Amtsperiode 20252028 sollen bereits unter den angepassten Bestimmungen erfolgen. Die bestehende Gemeindeordnung finden Sie online unter: Das bestehende Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen finden Sie online unter:
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc3MzQ=