15 VORPRÜFUNGSERGEBNIS Änderungen des Wahl- und Abstimmungsreglements müssen dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung vorgelegt werden. Diese fand von Mitte August bis Anfang September 2023 statt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass alle beantragten Änderungen genehmigungsfähig sind. Alle Änderungen wurden vom Stadtrat mit 24 Ja und 14 Nein Stimmen genehmigt. strittige Punkte. Die Befürchtung, dass derartige Regelungen den Datenschutz verletzen könnten, wurde deutlich gemacht. Der Stadtrat stimmte der neuen Regelung grossmehrheitlich zu.
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