Abstimmungsbotschaft 9. Juni 2024

14 Die heutige Regelung Bislang gibt es in Burgdorf keine spezifischen Vorschriften zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien oder Wahlkampagnen. Die neue Regelung Die geplante Änderung verpflichtet politische Parteien und andere Akteure, ihre Finanzen offenzulegen. Dies gilt insbesondere für im Stadtrat vertretene Parteien, die ihre Einnahmen und Ausgaben jährlich melden müssen. Auch Einzelpersonen und Organisationen, die in städtischen Wahlen oder Abstimmungen aktiv sind und bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreiten, müssen ihre Finanzierung offenlegen. Die Offenlegungspflicht gilt für Ausgaben über CHF 3‘000 (Einzelpersonen) bzw. CHF 10‘000 (Organisationen) und soll dem bewährten Modell der Interessenbindung in Gemeindeorganen folgen. Dies wird in den Artikeln 20a – 20g des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen festgehalten. Was bedeutet das konkret? Die Offenlegung soll Transparenz in politische Prozesse bringen und Bürgern Einblick in die Finanzierung von Parteien und Kampagnen bieten. Dadurch können Interessenkonflikte und Einflüsse auf politische Entscheidungen besser verstanden und überwacht werden. Verstösse gegen diese Offenlegungspflichten können Sanktionen nach sich ziehen, um die Glaubwürdigkeit und Integrität der politischen Prozesse in Burgdorf zu gewährleisten. Argumente / Stimmen gegen die neue Regelung Im Stadtrat wurde über die neue Regelung zur Offenlegung der Finanzierung politischer Aktivitäten rege und kontrovers diskutiert. Es wurde kritisiert, dass die Offenlegung der Finanzierung ein potenzieller Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger darstelle, weil deren politische Gesinnung dadurch publik wird. Des Weiteren wurde der bürokratische Aufwand sowohl für die Parteien als auch für die Verwaltung als Problemfeld thematisiert. Auch sei nicht klar geregelt, in welcher Form die Offenlegung einzureichen sei. Die genaue finanzielle Grenze der Auskunftspflicht und der Umgang mit personenbezogenen Daten waren weitere 2. OFFENLEGUNG DER FINANZIERUNG VON POLITISCHEN PARTEIEN SOWIE ABSTIMMUNGS- UND WAHLKAMPAGNEN

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