12 2. Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie Abstimmungs- und Wahlkampagnen In Burgdorf sollen politische Parteien und Akteure künftig ihre Finanzierung offenlegen, um die Transparenz bei Wahlen und Abstimmungen zu erhöhen. Diese Informationen werden geprüft und von der Stadt veröffentlicht. Die Offenlegungspflicht gilt ab gewissen Ausgabenhöhen für Parteien und Einzelpersonen. Sanktionen bei Nichteinhaltung sind im bestehenden Reglement festgehalten, wobei Burgdorf neben Bern eine der wenigen Gemeinden mit solchen kommunalen Transparenzregelungen sein wird. 1. Unterzeichnungsverzicht der Wahlvorschläge Die erste Änderung des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen sieht vor, dass Vertreter von Parteien und Gruppen, die bereits im Stadtrat, Gemeinderat oder Stadtpräsidium sind, nicht mehr die Unterzeichnung von Wahlvorschlägen durch zehn Stimmberechtigte benötigen. Dies zielt darauf ab, bürokratische Hürden zu senken und administrative Prozesse zu vereinfachen. Die Änderung passt sich dem digitalen Zeitalter an, in dem Wahlkampfarbeit vermehrt online stattfindet. Neue Parteien und Gruppierungen müssen jedoch weiterhin die Unterstützung von mindestens zehn Stimmberechtigten nachweisen. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Teilrevision Reglement über die Urnenwahlen und -Abstimmungen
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