COVID-Massnahmen des Kantons Bern im Kulturbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne weisen ich Sie – mit Blick auf den baldigen Eingabeschluss für Ausfallentschädigungen am 31. Mai 2022 – auf die für den Kanton Bern festgelegten Regelungen im Bereich der Covid-Hilfen Kultur hin.
Ausfallentschädigungen und Transformationsprojekte
Kulturschaffende und Kulturunternehmen können für Schäden, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und 30. April 2022 entstanden sind, Ausfallentschädigung beantragen. Gemäss Beschluss des Regierungsrats vom 6. April 2022 wird von einer Verlängerung der Bezugsmöglichkeit von Ausfallentschädigung bis Ende Juni 2022 abgesehen. Der Schadenszeitraum endet demensprechend definitiv mit dem 30. April 2022. Die Eingabefrist für diese Gesuche ist der 31. Mai 2022.
Kulturunternehmen können jedoch weiterhin Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte stellen. Diese sollen Kulturunternehmen ermöglichen, sich an die durch die Pandemie veränderten Verhältnisse anzupassen – entweder in Form einer strukturellen Neuausrichtung oder von Massnahmen zur Wiedergewinnung von Publika. Die Finanzhilfe steht Kulturunternehmen (sowie Kulturschaffenden in Form von rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaften) offen. Neu können auch Laienvereine Beiträge an Transformationsprojekte beantragen, unter der Voraussetzung, dass mehrere Vereine an der Erarbeitung der Projekte beteiligt sind. Gesuche für Transformationsprojekte können fortlaufend bis spätestens am 30. September 2022 eingereicht werden.
Falls Sie mehr Informationen zu den Transformationsprojekten brauchen oder grundsätzliche Fragen zur Gesuchseingabe haben, bietet die Abteilung Kulturförderung des Kantons Bern individuelle Zoom-Sprechstunden für Ihre spezifischen Fragen an. Bitte schreiben Sie an kulturfoerderung@be.ch
Bis Ende 2022 wird zudem die Nothilfe für Kulturschaffende zur Deckung der unmittelbaren Lebenskosten fortgeführt. Diese Unterstützung wird von Suisseculture Sociale ausgerichtet.