Abstimmungsbotschaft 9. Juni 2024

13 Die heutige Regelung Bisher müssen Wahlvorschläge von mindestens zehn stimmberechtigten Personen unterzeichnet werden. Diese Regelung betrifft alle Parteien und Gruppierungen gleichermassen und unabhängig davon, ob sie bereits im Stadtrat, Gemeinderat oder Stadtpräsidium vertreten sind. Die neue Regelung Die Änderung bzw. Ergänzung von Artikel 30 des Reglements über die Urnenwahlen und -Abstimmungen sieht vor, dass politische Gruppierungen, die bereits bei den letzten Wahlen Sitze gewonnen haben, keine Unterschriften für ihre Wahlvorschläge mehr einreichen müssen. Der neue Absatz 2a soll diese zeitgemässe Regel einführen. Ziel ist es die bürokratischen Hürden für etablierte Parteien und Gruppierungen zu reduzieren. Was bedeutet das konkret? Diese Änderung vereinfacht das Einreichungsverfahren für Wahlvorschläge etablierter Parteien und Gruppierungen. Es anerkennt, dass die Notwendigkeit von Unterschriften in der heutigen digitalen Zeit weniger relevant ist und reduziert den administrativen Aufwand. Neue Parteien und Gruppierungen müssen jedoch weiterhin Unterschriften sammeln, um ihre Wahlvorschläge einzureichen. DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL 1. UNTERZEICHNUNGSVERZICHT DER WAHLVORSCHLÄGE

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